Ganzjährig bieten wir für das Fahrabzeichen FA7 Lehrgänge zu verschiedenen Terminen an.
Die nächsten Termine können Sie einfach per email an: info [at] fahrsport.nrw erfragen oder auch aus dem Terminplan entnehmen.
§3407
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß §3409 zu richten.
2. Zugelassen zur Prüfung sind Personen, die an dem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilnehmen.
§3408
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung praktisches Fahren
- Fahrlehrgerät: Leinenhaltung, Leinengriffe zum Geradeauslaufen, zum Fahren von einfachen Wendungen, zum Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen
- Am Gespann: Leinenaufnahme
Praktisches Fahren eines Ein- oder Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz oder auf der Straße in Wald, Feld und Flur
2. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
- Vorbereitung des Pferdes zum Fahren (Pflege, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen)
Station 2
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3
- Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd
- Geradeausführen von beiden Seiten, Halten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse
- Passieren anderer Pferde, Slalom
- Gangmaßwechsel im Schritt, Rückwärtstreten lassen