Ganzjährig bieten wir für das Fahrabzeichen FA3 (Vierspänner) Lehrgänge zu verschiedenen Terminen an.
Die nächsten Termine können Sie einfach per email an: info [at] fahrsport.nrw erfragen oder auch aus dem Terminplan entnehmen.
§3428
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß §3430 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Mindestens 3 Monate im Besitz des FA 4
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3.Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys sowie K-Ponys mit Teilnehmern in einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Vierspänner) nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.
§3429
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
3. Teilprüfung praktisches Fahren
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern
- Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und in Feld oder Wald
- Fahren auf einem Platz nach Weisung (im Rahmen einer Gebrauchsprüfung der Klasse A) der Richter
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.
- Longieren mit der einfachen Longe
4. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gemäß den Anforderungen der Klasse A
Station 2
- Erweiterte Kenntnisse des Leistungsprüfungswesens inkl. Verhaltens-/Ehrenkodex
Station 3
- Verpassen der Ausrüstungsgegenstände