Ganzjährig bieten wir für das Fahrabzeichen FA2 (Vierspänner) Lehrgänge zu verschiedenen Terminen an.
Die nächsten Termine können Sie einfach per email an: info [at] fahrsport.nrw erfragen oder auch aus dem Terminplan entnehmen.
§3442
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß §3444 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Mindestens ein Jahr im Besitz des FA3 (Ein- oder Zweispänner)
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3.Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere(nur M- und G-Ponys), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Vierspänner) nicht mehr als drei Bewerber erlaubt.
§3443
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
- Teilprüfung praktisches Fahren
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsgemäßem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Vierspänner gemäß Aufgabenheft inkl. Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche nach der Dressur (ggf. ohne Gespann)
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse M mit Standardanforderungen gemäß Aufgabenheft für Vierspänner ohne Abzüge
- Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Vorraussetzung.
- Arbeit an der Doppellonge
- Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf dieeigene praktische Teilprüfung, Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgeräts gemäß Anforderungen der Klasse M
Station 2
- Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners und in der Arbeit mit der Doppellonge
Station 3
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmung des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände
Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland (ab 1.1.1973). Im Ausland jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Fahrer werden nur Turniererfolge anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden. Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:
a. sechs Siege in Dressurprüfungen für Vierspänner Klasse M oder
b. zehn Siege in Dressurprüfungen für Ein-/Zweispänner Klasse M oder
c. fünf Siege in Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrten für Vierspänner Klasse M oder
d. fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Klasse M (mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M für Vierspänner oder
e. zehn Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Klasse M (mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen für Ein-/Zweispänner Klasse M.