§3449
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß §3451 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Mindestens 3 Monate im Besitz des FA 2 in der jeweiligen Anspannungsart
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys) die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung ist pro Gespann nicht mehr als ein Bewerber erlaubt.
§3450
1. Teilprüfung praktisches Fahren
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse S in der jeweiligen Anspannung gemäß Aufgabenheft
- Stilhindernisfahren der Klasse S mit Standardanforderungen gemäß Aufgabenheft
2. Stationsprüfung
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gemäß den Anforderungen der Klasse S
Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland (ab 1.1.1973). Im Ausland jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Fahrer werden nur Turniererfolge anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden. Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:
a. fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S und drei Platzierungen in kombinierten Prüfungen mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt Klasse S für Ein-, Zwei- oder Vierspänner oder
b. fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt Klasse S und fünf Platzierungen in Dressurprüfungen Klasse S für Ein-, Zwei- oder Vierspänner oder
c. drei Platzierungen an 1. Bis 10. Stelle in kombinierten Prüfungen Klasse S mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrten und drei Platzierungen in Dressurprüfungen Klasse S für Ein-, Zwei- oder Vierspänner